Allerdings weiß ich nicht, ob mein Bildungsurlaub dann anerkannt wird, wenn der Kurs nur über 4 Tage auf Grund eines Feiertages geht. Hatten Sie den Fall schon mal in der Vergangenheit?

Auch wenn ein Kurs aufgrund eines gesetzlichen Feiertags nur an vier Tagen stattfindet, gilt die gesamte Woche als Bildungsurlaub Woche. Dies ist ausdrücklich zulässig, da der Feiertag wie ein regulärer Arbeitstag behandelt wird. In der Teilnahmebescheinigung wird daher eine Kursdauer von fünf Tagen ausgewiesen. Die Anerkennung des Bildungsurlaubs ist damit rechtlich gewährleistet.

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